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Smarte Software für Apotheken: Einfache Chargendokumentation für TFG-Arzneimittel

Aufgrund von mehreren Verwechslungen mit einem Anbieter außerhalb des Gesundheitswesens haben wir uns nun dazu entschieden, smart medication DocuScan in smart medication ScanDoc umzubenennen.

Wenn es um die Versorgung von Menschen mit Hämophilie geht, sind insbesondere zwei Faktoren von zentraler Bedeutung: eine garantierte Verfügbarkeit der erforderlichen Präparate und die Gewährleistung der Arzneimittelsicherheit.
Am 1. September 2020 trat das Gesetz für mehr Sicherheit in der Arzneimittelversorgung (GSAV) in Kraft. Bedingt dadurch kam es nicht nur zu Änderungen hinsichtlich der Versorgung von Hämophiliepatienten: Apotheken müssen nun auch bei der Abgabe von Blutzubereitungen, Sera aus menschlichem Blut sowie Zubereitungen aus anderen Stoffen menschlicher Herkunft und Arzneimitteln ausgewählte Informationen schriftlich an den Behandelnden übermitteln.
Um Apotheken und Ärzte bei der Erfüllung der gesetzlichen Vorgaben zu unterstützen und die notwendigen Vorgänge zu optimieren, wurde smart medication ScanDoc entwickelt.

Mit dem GSAV sollen Bundes- und Länderbehörden besser zusammenarbeiten und Apotheken sowie Herstellbetriebe stärker kontrolliert werden. Für Arzneimittel zur Versorgung von Patienten mit Hämophilie wird die bisherige Ausnahme vom Apothekenvertriebsweg (Direktvertrieb des Herstellers mit Ärzten und Krankenhäusern) zurückgenommen. Die Neuregelungen zum Vertriebsweg sowie die entsprechende Anpassung der Arzneimittelpreisverordnung und des Apothekengesetzes treten am 1. September 2020 in Kraft. (Quelle: DAZ)

Die neu entwickelte Softwarelösung smart medication ScanDoc ermöglicht es Apotheken, die Dokumentation nach § 17 ApBetrO einfach und mit hoher Qualität vorzunehmen, diese an den verschreibenden Arzt bzw. das Hämophiliezentrum zu melden und dem Patienten in seinem elektronischen Tagebuch (z.B. smart medication eDiary) bereit zu stellen.

Änderungen in der Versorgung von Hämophilie-Patienten

Was Apotheker und Hämophiliezentren wissen müssen:

Änderungen in der Hämophilieversorgung

Der neue Weg der GSAV Chargendokumentation

Rezept | Daten | Arzneimittel

Der neue Weg der GSAV Chargendokumentation

Im Hämophilie-Zentrum / beim Arzt erhält der Patient sein Rezept, welches er in der Apotheke einlöst. Die Apotheke ist verpflichtet, die Abgabe des zuvor dokumentierten Medikaments an das Zentrum / den rezeptierenden Arzt zu übermitteln. Die einfachste Möglichkeit, die gesetzlich vorgeschriebenen Daten zu übermitteln, bietet smart medication ScanDoc. Damit werden – neben dem Präparat und der Chargennummer – auch pseudonymisierte Patientendaten erfasst (ScanDoc-Daten).
All diese Informationen müssen im Zentrum / beim Arzt dokumentiert und bis zu 30 Jahre lang aufbewahrt werden (§22 Abs. 4 ApBetrO). Sie dienen der Rückverfolgbarkeit und werden auch für die verpflichtende Registermeldung vom Zentrum / Arzt an das Deutsche Hämophilieregister (DHR) herangezogen.

smartes Managementsystem für Apotheken

Meldepflichtige Daten schnell ein einfach dokumentieren

Meldepflichtige Daten schnell und einfach mithilfe der Software und dem bereitgestellten Scanner dokumentieren und automatisch an das Zentrum übermitteln

Unterstützung bei der Patientenbindung

Unterstützung bei der Patientenbindung: Digitale Funktionen zur Bereitstellung von Bestell- und Lieferstatus

Statistiken zu Ausgaben und Patienten der eigenen Apotheke abrufen

Effektiver planen und vorausschauen: Statistiken zu Ausgaben und Patienten der eigenen Apotheke abrufen

Arzt – Apotheke – Patient

Sicherheit auf allen Seiten

Apotheken und Ärzte, die Zugang zu smart medication ScanDoc haben, profitieren von stark optimierten Abläufen. Durch einen – von smart medication zur Verfügung gestellten – Scanner für Apotheken, sowie die passende Software in den Zentren, lassen sich die Erfassungs- und Dokumentationsvorgänge vereinfachen und automatisieren. Der Aufwand wird für alle auf ein Minimum reduziert.


Sicher

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    Ausschließlich verschlüsselte Datenspeicherung

    Serverbetrieb im Hochsicherheits-Rechenzentrum (zertifiziert nach ISO 27001) in Deutschland

    Applikationssicherheit durch umfangreiches Berechtigungskonzept

    u. v. m.


    Unkompliziert

      mehr erfahren

      Keine Software-Installation erforderlich

      Automatische Datenübermittlung

      Intuitive Bedienung


      Gesetzeskonform

        mehr erfahren

        §14 Transfusionsgesetz

        §21 Transfusionsgesetz

        §17 Abs. 6a Apothekenbetriebs-ordnung

        So funktioniert smart medication ScanDoc

        smart medication liefert den Scanner, richtet die Software ein und schult das pharmazeutische Personal für den Umgang mit der neuen Anwendung. In der Apotheke erfasst der Scanner über den Data Matrix Code sowohl PZN, Charge als auch Verfallsdatum des Blutpräparats und übermittelt alle relevanten Informationen unmittelbar und absolut sicher direkt an das Zentrum. Dieser Transfer erfolgt in standardisierter Form und so, dass die Daten für die weitere Verarbeitung optimal vorbereitet sind. Falls das Zentrum das System noch nicht nutzt, kann direkt aus smart medication ScanDoc ein Fax gesendet werden. ScanDoc garantiert maximale IT-Sicherheit sowie eine einfache und schnelle Bedienung.

        Die Software ist bereits in vielen auf Hämophiliepräparate spezialisierten Apotheken im Einsatz. Eine aktuelle Apotheken-Liste finden Sie hier.

        Benutzeroberfläche ScanDoc

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        ScanDoc

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        Kontakt aufnehmen

        2

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        3

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        Alle Vorteile von smart medication ScanDoc auf einen Blick:

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